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   BayObLG, 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77   

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BayObLG, 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77 (https://dejure.org/1977,9947)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77 (https://dejure.org/1977,9947)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - Allg. Reg. 25/77 (https://dejure.org/1977,9947)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 175
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier:

    Handelt es sich dabei - wie hier - um ein bayerisches Gericht, so tritt an die Stelle des Oberlandesgerichts, zu dessen Bezirk dieses Gericht gehört, nach § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG das Bayer. Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1970, 148/149; Senatsbeschlüsse vom 16.5.1979 - Allg.Reg. 30/79 - und 21.6.1977 - Allg.Reg. 25/77 = BayObLGZ 1977, 175 = FamRZ 1978, 63; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 5 RdNr. 3, § 199 RdNr. 34; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 RdNr. 8).

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts sind gegeben, weil alle drei Amtsgerichte, von denen mindestens eines für das auf Erteilung eines Erbscheins gerichtete Antragsverfahren ( §§ 2353 ff. BGB ) örtlich zuständig ist, nicht sich, sondern eines der beiden anderen Gerichte für zuständig erachten (vgl. BayObLGZ 1951, 173/174; 1977, 175; Keidel/Kuntze/Winkler § 5 FGG RdNr. 9).

  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81

    Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den

    Hierfür gilt mangels einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift und spezieller Rechtsgrundsätze der allgemeine Grundsatz, daß neues materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkraftretens an anzuwenden ist (vgl. BayObLGZ 1977, 175/176; 1978, 258/260 f. mit weit. Nachw.).
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