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BayObLG, 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1977, 175
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier: …
Handelt es sich dabei - wie hier - um ein bayerisches Gericht, so tritt an die Stelle des Oberlandesgerichts, zu dessen Bezirk dieses Gericht gehört, nach § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG das Bayer. Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1970, 148/149; Senatsbeschlüsse vom 16.5.1979 - Allg.Reg. 30/79 - und 21.6.1977 - Allg.Reg. 25/77 = BayObLGZ 1977, 175 = FamRZ 1978, 63;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 5 RdNr. 3, § 199 RdNr. 34;… Jansen FGG 2. Aufl. § 5 RdNr. 8).Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts sind gegeben, weil alle drei Amtsgerichte, von denen mindestens eines für das auf Erteilung eines Erbscheins gerichtete Antragsverfahren ( §§ 2353 ff. BGB ) örtlich zuständig ist, nicht sich, sondern eines der beiden anderen Gerichte für zuständig erachten (vgl. BayObLGZ 1951, 173/174; 1977, 175; Keidel/Kuntze/Winkler § 5 FGG RdNr. 9).
- BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den …
Hierfür gilt mangels einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift und spezieller Rechtsgrundsätze der allgemeine Grundsatz, daß neues materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkraftretens an anzuwenden ist (vgl. BayObLGZ 1977, 175/176; 1978, 258/260 f. mit weit. Nachw.).